Auftragsbedingungen
Energieeinkauf und Controlling Strom
Gegenstand des Auftrags Energieeinkauf und Controlling ist die Energiedaten- und Rechnungsprüfung und der optimierte Energieeinkauf. Grundlage sind die vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden Stromrechnungen und - falls vorhanden - eine Kopie des geltenden Stromlieferungsvertrages.
Um diesen Auftrag erfüllen zu können, erteilt der Auftraggeber der Plan Energie eine widerrufbare Vollmacht folgenden Inhalts:
Hiermit bevollmächtigen wir die Plan Energie GmbH & Co. KG alle Handlungen vorzunehmen, die mit dem optimalen Energieeinkauf verbunden sind. Hierzu gehören insbesondere:
• die Kündigung bestehender Energielieferungsverträge,
• der Widerruf von Einzugsermächtigungen,
• die Verhandlungen von Netzdiensteverträgen,
• der Abschluss von Netzdiensteverträgen,
• die Anforderung von technischen Daten, Verträgen und
sonstigen Informationen,
• sowie die Verhandlung über und der Abschluss von
Stromlieferungsverträgen mit Energieversorgern.
Wir werden nicht parallel mit Dritten über Bereiche der Stromversorgung, die Gegenstand dieser Erklärung sind, verhandeln und keine Vereinbarungen ohne eine Abstimmung mit der Plan Energie GmbH & Co. KG treffen.
Der Auftrag beginnt mit der Unterzeichnung und läuft zunächst 24 Monate. Er verlängert sich stets um ein Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Auftraggeber stellt alle für den Auftragsumfang erforderlichen Informationen und Unterlagen treuhänderisch zur Verfügung.
Sonstige Leistungen werden nach besonderer Auftragserteilung nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.
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