Stromsteuerentlastung ab 2011
Stromsteuerentlastung ab 2011 für Standorte mit Anspruch auf ermäßigte Stromsteuer
Mit Wirkung zum 01.01.2011 hat der Gesetzgeber die Stromsteuererstattungen modifiziert. Neben einer zusätzlichen finanziellen Belastung führt die vom Gesetzgeber gewählte Erstattungsvariante auch zu Verwaltungsmehraufwand in den betroffenen Betrieben. Um unsere Kunden von diesem Aufwand zu entlasten, bieten wir eine Zusatzvereinbarung Stromsteuerentlastung ergänzend zu unserer bestehenden Dienstleistung Stromeinkauf und -controlling an. Wünschen Sie nähere Informationen, rufen Sie uns einfach unter 02841 93194-19 an. Herr Hartleff hilft Ihnen gerne weiter.


